Grundsätzlich werden käufer- und verkäuferseitige Due Diligence unterschieden:  Bei einer käuferseitigen Due Diligence („Buy-Side Due Diligence“) liegt der Fokus auf der inhaltlichen Evaluierung der Chancen und Risiken des Zielunternehmens. Je nach Vorkenntnissen des Käufers werden verschiedene Bereiche vom Käufer und dessen Beratern geprüft:

  • Finanzen / Planung („Financial Due Diligence“)
  • Rechtliche Risiken („Legal Due Diligence“)
  • Steuerliche Sachverhalte („Tax Due Diligence“)
  • Wettbewerbsposition und Marktumfeld („Commercial Due Diligence“)

Besondere Prüfungsfelder (z.B. Umweltlasten, Technologie) werden nach Bedarf gesondert behandelt.

Wir koordinieren bei einer Buy-Side Due Diligence die beteiligten Mitarbeiter und Berater und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Prozesses innerhalb eines engen Zeitkorridors.

Bei einer verkäuferseitigen Due Diligence („Sell-Side Due Diligence“) liegt das Hauptaugenmerk auf möglichst aussagekräftigen und verkaufsfördernden bzw. werterhöhenden Unterlagen für potentielle Investoren. In diesem Zusammenhang übernehmen wir

  • die Vorbereitung und Begleitung der Management-Präsentationen
  • die Aufbereitung der Datenbasis für den Datenraum
  • die Koordination der Fragenbeantwortung ("Q&A Sessions")
  • das Coaching des Managements

Wir erstellen ein maßgeschneidertes Due Diligence Programm und leiten es zügig und ressourcenschonend. Hierbei haben wir auch die Unterstützung unseres anwaltlichen Partnerunternehmens Himmelsbach Achsnick. Gerne führen wir die Due Diligence / Datenraumphase auch in unseren Räumen in der Kölner Innenstadt durch.


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